Erklärung des Zentralkomitees der MLPD
Neufassung des Volksverhetzungsparagrafen - Dieses antikommunistische Willkürgesetz muss vom Tisch!
Die folgende Erklärung hat das Zentralkomitee der MLPD am heutigen 2. November herausgegeben:
1. Klammheimlich und im Blitztempo peitschte die Ampel-Regierung, unterstützt von der CDU, am 20. Oktober 2022 eine Neufassung des Volksverhetzungsparagrafen 130 StGB durch den Bundestag. Erst am Vortag wurde diese Ausweitung ganz nebenbei über eine unscheinbare Neuregelung des Bundeszentralregisters eingeschmuggelt. Das ist absolut undemokratisch und ungewöhnlich und mit dem viel bemühten Auftrag des EU-Rats, der bereits seit vierzehn Jahren (!) besteht, nicht zu erklären!
Es ist völlig unglaubwürdig, wenn die Ampel-Regierung behauptet, hier ginge es um eine kleine rechtliche Verbesserung gegen „Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“. Dann hätte es nicht dieser Geheimoperation und des überfallartigen Vorgehens bedurft. Tatsächlich geht es um ein repressives antikommunistisches Willkürgesetz. Dieser Vorgang kennzeichnet einen weiteren Höhepunkt der Rechtsentwicklung und des Antikommunismus der Regierung. Es flankiert ihre offene Kriegspolitik nach innen.
2. Zu Recht ist bereits heute das Leugnen oder Verharmlosen des Holocausts unter Strafe gestellt. Jetzt wird neben der öffentlichen Billigung auch heuchlerisch die Leugnung oder gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe von bis zu drei Jahren Haft gestellt. Es steht außer Frage, dass sich die MLPD konsequent gegen alle diese Arten von Verbrechen wendet! Was sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört, wird allerdings im Beschluss des Bundestags, losgelöst von einer klar antifaschistischen Ausrichtung, zu einem Freifahrtschein für bürgerliche Gerichte und Staatsanwaltschaften verfälscht, gegen Revolutionäre und andere fortschrittliche Menschen vorzugehen und sie einzuschüchtern.
Hauptsächlich richtet sich dieses Gesetz gegen die Propagierung und Verteidigung des sozialistischen Aufbaus in früher sozialistischen Ländern und die Kritik an antikommunistischer Geschichtsfälschung. Zugrunde liegt dem Gesetz eine EU-Richtlinie. Im Umfeld ihrer Diskussion und Verabschiedung wurde von besonders reaktionären Regierungen Osteuropas gefordert, die sogenannten 'stalinistischen Verbrechen' unter Strafe zu stellen. Die Faschisten und Ultrareaktionäre aller Welt haben es bis heute nicht verwunden, dass unter Stalins Führung im Zweiten Weltkrieg der Hitler-Faschismus besiegt wurde und ein starkes sozialistisches Lager entstand. Der berechtigte Kampf gegen den faschistischen Überfall ist in ihren Augen nichts als Massenmord oder gar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Völlig willkürlich wird von der bürgerlichen Geschichtsschreibung dem sozialistischen Aufbau jede Art von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstellt. Besonders Stalin und Mao Zedong werden von den antikommunistischen Geschichtsfälschern als Massenmörder diffamiert. Eine sachliche, wissenschaftliche Diskussion über die sozialistische Sowjetunion und ihre welthistorischen Pionierleistungen soll mit dem neuen Paragrafen im Keim erstickt werden. Das verunmöglicht zugleich, wirkliche Fehler und auch Verbrechen, die im Namen des Sozialismus begangen wurden, aufzuarbeiten und daraus zu lernen.
Auf Basis des Antikommunismus bleibt nicht viel übrig vom 'Recht auf Meinungsfreiheit'. Die Arbeiterklasse und die Massen brauchen aber die breite Diskussion über eine sozialistische Alternative, angesichts der beschleunigten Destabilisierung des imperialistischen Weltsystems.
3. Damit wird die antikommunistische Ausrichtung des Volksverhetzungsparagrafen auf die Spitze getrieben. Er richtet sich schon heute nicht vor allem gegen Faschisten, wie manchmal fälschlicherweise angenommen wird. Er wurde 1871 im Zuge der Sozialistengesetze, als Bismarck die SPD verbot, als „Klassenkampfparagraf“ mit der Stoßrichtung gegen „Klassenverhetzung“, sprich gegen die Propagierung des revolutionären Klassenkampfs eingeführt. Er enthielt auch bisher schon weitgehende Möglichkeiten zur Strafbarkeit revolutionärer Agitation und Propaganda. Dass die Änderung jetzt gemacht wird, spricht dafür, dass diese Paragrafen künftig auch verstärkt Anwendung finden sollen.
Das Gesetz dient außerdem dazu, Kritik an der psychologischen Kriegsführung der Herrschenden zu kriminalisieren und zu verfolgen. Wir erinnern uns: Die USA begründeten ihren Überfall auf den Irak mit frei erfundenen Kriegsverbrechen und Massenvernichtungswaffen von Saddam Hussein. Wer so etwas künftig infrage stellt, geht ins Gefängnis? Das kann kein Friedensfreund zulassen. Verstärkt kriminalisiert würde auch die Solidarität mit gerechten Befreiungskämpfen.
4. Die Neuregelung und die Methode ihrer Durchsetzung stößt völlig zu Recht auf Kritik in vielen Medien, in der demokratischen Öffentlichkeit oder unter fortschrittlichen Juristen. Die Linkspartei hat zu Recht im Bundestag dagegen gestimmt, während die AfD nur demagogische „Kritik“ von rechtsaußen vorbrachte.
Am 25. November 2022 wird im Bundesrat die reaktionäre Neuregelung verhandelt. Bis dahin muss sich dagegen breiter Einspruch und Protest erheben.
Weg mit der reaktionären Neufassung und Ausrichtung des § 130 StGB!
Das antikommunistische Gesinnungsstrafrecht muss vom Tisch!
Für ein klares Verbot faschistischer und rassistischer Propaganda!
Gib Faschismus, Rassismus, Antikommunismus und Antisemitismus keine Chance!