7.
Die antikommunistische und konterrevolutionäre Ausrichtung der EU
Der Sicherheitsrat der UNO beschloss am 28. September 2001 einstimmig die Resolution 1373, die alle Staaten verpflichtete, es zu unterlassen, »Institutionen oder Personen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, in irgendeiner Form aktiv oder passiv zu unterstützen«.
Erstmals einigten sich alle imperialistischen Staaten auf eine gemeinsame »Weltinnenpolitik«. Dies war aber in Wirklichkeit keine Reaktion auf den Anschlag vom 11. September, sondern eine von langer Hand vorbereitete Strategie zur Organisierung der internationalen Konterrevolution gegen alle Bestrebungen zur Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Die Massen sollen die offene Anwendung staatlicher Gewalt mittragen oder zumindest akzeptieren. Dazu werden der Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten, die Faschisierung des Staatsapparats und die offene Repression als legitime Verteidigung gegen den »internationalen Terrorismus« ausgegeben. (...)
Damit wird jede grundsätzliche Kritik am Kapitalismus in die Nähe des Terrorismus gerückt. Die Kriminalisierung revolutionärer Ideen bereitet ihre staatliche Verfolgung vor und rechtfertigt diese demagogisch.
Über eine so genannte »Anti-Terror-Liste« werden fortschrittliche, revolutionäre und marxistisch-leninistische Organisationen ins Visier genommen. Am 27. Dezember 2001 beschloss der Rat der EU eine »Liste ... über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen«. (»Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften«, 28. Dezember 2001, L 344, S. 83)
Auf dieser EU-Liste stehen auch Befreiungsbewegungen und revolutionäre Organisationen. Gegen sie sollen dieselben umfassenden Maßnahmen ergriffen werden wie gegen reaktionäre terroristische Organisationen: (...)
(Stefan Engel: Götterdämmerung über der »neuen Weltordnung«, Revolutionärer Weg, Nr. 29–31/2003, S. 537–539)
Am 25. Januar 2006 beschloss die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit 99 zu 42 Stimmen die Ausrichtung für eine europaweit koordinierte antikommunistische Kampagne als Beitrag zum „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“. Die europäischen Regierungen sahen sich genötigt, gegen die Auffassung der Mehrheit der europäischen Bevölkerung vorzugehen, der Sozialismus sei eine gute Idee, wenn er auch bisher nur schlecht umgesetzt worden sei. (...)
Diese Kampagne sollte den Kapitalismus und seine bürgerliche Demokratie alternativlos erscheinen lassen und einen Damm gegen die marxistisch-leninistische Weltanschauung errichten. Die Entschließung des Europarats von 2006 „Die Notwendigkeit der internationalen Verurteilung von Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime“ fußt wesentlich auf dem berüchtigten „Schwarzbuch des Kommunismus“, das Stéphane Courtois 1997 herausgab. Es eignete sich bestens als ideologische Leitlinie der europaweiten Antikommunismus-Kampagne, weil dem Europarat nicht an sachlicher Auseinandersetzung mit kommunistischer Theorie und Praxis lag, sondern an allgemeiner Dämonisierung des Kommunismus. (...)
Mit diesem Dokument deklariert der Europarat den Sozialismus/Kommunismus in Theorie und Praxis zu einer Wurzel des „Terrorismus“ – und erklärt den Antikommunismus und den Kampf gegen die proletarische Revolution zu einer hehren humanistischen Pflicht. Es ist eine Kampfansage an die internationale marxistisch-leninistische, revolutionäre und Arbeiterbewegung.
(Stefan Engel: Morgenröte der internationalen sozialistischen Revolution, Revolutionärer Weg, Nr. 29–31/2003, S. 257–259)